* Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

Garantieerklärung

der Grabenhorst EDV-Zubehör-Vertrieb GmbH, nachfolgend GRABENHORST genannt

Mit Druckerpatronen von GRABENHORST erwerben Sie ein qualitativ hochwertiges Produkt, auf das wir Ihnen eine Garantie von 3 Jahren gewähren.
Sollte doch einmal ein Produkt einen Mangel aufweisen, wird das Produkt selbstverständlich durch uns unter Beachtung der folgenden Punkte kostenfrei ersetzt:

Chargen- und/oder Produktaufkleber dürfen nicht entfernt werden.
Dem Produkt sind Status- und Testausdrucke mit dem Fehlerbild beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die genaue Fehlermeldung des Druckers mitzuteilen.
Eine transportsichere Verpackung der Produkte für den Rücktransport ist zu gewährleisten.

Der Einsatz eines GRABENHORST-Toners oder einer GRABENHORST-Tinte berührt nicht Ihren Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller Ihres Druckers.

GRABENHORST garantiert, dass ihre Produkte bei korrektem Einsatz weder Ihren Drucker beschädigen, noch zu einem frühzeitigen Verschleiß führen.
Zu beachten sind natürlich alle Spezifikationen Ihres Druckers und die entsprechenden Herstellerangaben zur Verwendung des Druckers.

Sind an Ihrem Drucker wider Erwarten Schäden durch ein von GRABENHORST geliefertes Produkt aufgetreten, wird GRABENHORST nach üblicher Einzelprüfung die Kosten der Geräteinstandsetzung, höchstens jedoch bis zum aktuellen Zeitwert des beschädigten Teils oder des Druckers, unter Beachtung der folgenden Punkte übernehmen:

In jedem Fall ist vor Einsatz eines Technikers GRABENHORST schriftlich zu informieren, der genaue Fehler sowie der Schadenhergang ist darzustellen.
Bei Verschmutzung des Gerätes ist vor dem Technikereinsatz ein Foto des Gerätes zu erstellen und die verursachende Kartusche ist einzusenden.
Ein Kostenvoranschlag muss GRABENHORST in schriftlicher Form vorliegen und vor Beauftragung eines Dritten genehmigt werden.

Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitungen und Hinweise
sowie Nichtbeachtung der Spezifikationen der Gerätehersteller zurückzuführen sind, können nicht ersetzt
werden. Ansprüche gegen GRABENHORST stehen nur unmittelbar dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Zuletzt angesehen